- beugen
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beu|gen ['bɔy̮gn̩]:1.a) <tr.; hat krumm machen, [nach unten] biegen:den Nacken beugen; den Kopf über etwas beugen; den Arm, die Knie beugen.Syn.: ↑ krümmen.b) <+ sich> sich [über etwas hinweg] nach vorn, unten neigen:sich aus dem Fenster, nach vorn, über das Geländer beugen.Zus.: herabbeugen, hinausbeugen, hinüberbeugen, vorbeugen.2.a) <tr.; hat zwingen nachzugeben, sich zu fügen:jmdn., jmds. Starrsinn beugen.b) <+ sich> nicht länger aufbegehren, keinen Widerstand mehr leisten:er hat sich ihr, seinem Willen gebeugt.Syn.: ↑ aufgeben, den Widerstand aufgeben, die Segel streichen (geh.), die Waffen strecken (geh.), ↑ einlenken, sich ↑ fügen, in die Knie gehen (ugs.), ↑ kapitulieren, ↑ kuschen, ↑ nachgeben, ↑ resignieren, sich 1↑ ergeben in, sich ↑ unterordnen, sich ↑ unterwerfen, 1↑ weichen.3. <tr.; hat flektieren:ein Wort beugen.* * *
beu|gen 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉3. 〈Gramm.〉3.1 flektieren3.2 〈beim Verbum〉 = konjugieren3.3 〈beim Subst., Adj., Pron.〉 = deklinieren4. 〈Opt.〉 vom geradlinigen Strahlengang ablenken (Lichtstrahlen)● der Kummer hat ihn gebeugt niedergedrückt; den Nacken, den Rücken \beugen 〈fig.〉 nachgeben, sich unterwerfen; das Recht \beugen das Recht missachten od. unehrl. anwenden; jmds. Stolz \beugen jmds. Stolz brechen ● unter einer Last gebeugt; vom Alter gebeugtII 〈V. refl.〉 sich \beugen1. den eigenen Körper in eine best. Richtung neigen2. 〈fig.〉 sich unterordnen, sich fügen, sich unterwerfen● sich dem Stärkeren, dem Schicksal \beugen 〈fig.〉 sich ihm unterwerfen ● sich aus dem Fenster \beugen; sich nach vorn \beugen; sich über ein Geländer \beugen; sich vor jmdm. \beugen 〈fig.〉 sich vor jmdm. demütigen[<ahd. bougen <germ. *baugjan „zum Biegen bringen“; → biegen; verwandt mit Bogen, Bug (= Biegung, Falte), Bucht, bücken]* * *
1.a) [nach unten] biegen, krümmen:den Arm, den Nacken, den Rumpf, die Knie b.;den Kopf über etw. b.;Ü das Alter hatte ihn gebeugt (geh.; seinen Rücken krumm werden lassen);vom/von Gram gebeugt;b) <b. + sich> sich [über etw. hinweg] nach vorne, unten neigen:sich [weit] aus dem Fenster, nach vorn b.;sich über das Geländer, die Reling, den Tisch b.2.a) zwingen nachzugeben, sich zu fügen:jmdn., jmds. Starrsinn b.;b) <b. + sich> sich unterwerfen, sich fügen, nicht länger aufbegehren:sich jmdm., jmds. Willen, jmds. Herrschaft b.das Recht, das Gesetz b.4. (Sprachwiss.)ein Substantiv, ein Verb b.;dieses Verb beugt schwach.5. (Physik) Lichtstrahlen o. Ä. ablenken:Lichtstrahlen, Lichtwellen b.* * *
beu|gen <sw. V.; hat [mhd. böugen, ahd. bougen, Veranlassungswort zu ↑biegen u. eigtl. = biegen machen]: 1. a) [nach unten] biegen, krümmen: den Arm, den Nacken, die Knie b.; den Kopf über etw. b.; Rumpf beugt! (Kommando beim Turnen); Ü das Alter hatte ihn gebeugt (geh.; seinen Rücken krumm werden lassen); die Hinterbliebenen ... sind von Kummer gebeugt (Remarque, Obelisk 66); b) <b. + sich> sich [über etw. hinweg] nach vorne, unten neigen: sich aus dem Fenster, nach vorn, über das Geländer, die Reling, den Tisch b.; Fischel beugte sich entzückt über Diotimas Hand (Musil, Mann 1 503). 2. a) zwingen nachzugeben, sich zu fügen: jmdn., jmds. Starrsinn b.; b) <b. + sich> sich unterwerfen, sich fügen, nicht länger aufbegehren: sich jmdm., jmds. Willen b.; Man will lieber untergehn, als sich ihrer Herrschaft b. (Benrath, Konstanze 110); Dort erst hat die Strafe ihren Sinn erfüllt, wo der Bestrafte ... handelnd sich ihr beugt (NJW 19, 1984, 1 065); Auf der 1 000-m-Distanz musste sich Olympiasiegerin Christa Ludwig der Berlinerin Angela Hauck b. (Sport; geschlagen geben; Freie Presse 10. 2. 89, 4). 3. (Rechtsspr.) (das ↑Recht 1 a) willkürlich auslegen, [vorsätzlich] falsch anwenden: das Recht, das Gesetz b. 4. (Sprachw.) a) flektieren: ein Substantiv, ein Verb b.; b) bestimmte grammatische Formen bilden, aufweisen: dieses Verb beugt schwach. 5. (Physik) Lichtstrahlen o. Ä. ablenken: Lichtstrahlen, Lichtwellen b.
Universal-Lexikon. 2012.